Erbrechtsreform verabschiedet

Am 02. Juli 2009 hat der Bundestag die Reform des Erb- und Verjährungsrechts verabschiedet. Ziel der Reform ist es, die Verjährung erbrechtlicher Ansprüche an die Verjährungsvorschriften des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes anzupassen und neue gesellschaftliche Entwicklungen und geänderte Wertvorstellungen im Rahmen der erbrechtlichen Vorschriften zu berücksichtigen.

Im Einzelnen nimmt die Reform u. a. Änderungen in folgenden Bereichen vor:

  • Pflichtteilsentziehungsgründe
    Die Gründe, die einen Erblasser bewegen könnten, einem Pflichtteilsberechtigten selbst diese Mindestbeteiligung an seinem Nachlass vorzuenthalten, werden modernisiert und an die geänderten Lebens- und Familienverhältnisse angepasst. Der Entziehungsgrund des “ehrlosen und unsittlichen Lebenswandels” soll entfallen.
  • Stundung von Pflichtteilsansprüchen
  • Gleitende Ausschlussfrist für Pflichtteilsergänzungsansprüche
    Nach bisherigem Recht bleibt eine Schenkung des Erblassers an einen Dritten im Rahmen der Berechnung des Pflichtteils unberücksichtigt, “wenn zur Zeit des Erbfalls zehn Jahre seit der Leistung des verschenkten Gegenstands verstrichen sind” (§ 2325 BGB). Diese starre Frist wird durch eine gleitende Frist ersetzt, die dazu führt, dass die Schenkung mit zunehmender Zeitdauer bei der Berechnung des Pflichtteils immer weniger Berücksichtigung findet.
  • Bessere Honorierung von Pflegeleistungen beim Erbausgleich

Die Reform soll zum 01. Januar 2010 in Kraft treten. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesjustizministeriums

Hell-Sport System GmbH

Die Hell-Sport System GmbH, deren Geschäftsführer Herr Werner Helleckes seit Dezember 2003 war, und ihr Lizenzsystem zum Vertrieb von final-kick sportswear entwickelten sich für die meisten Lizenznehmer zum persönlichen Albtraum und zum finanziellen Fiasko. Schon wenige Monate nach dem Start des Lizenzsystems im Januar 2005 stellte die Hell-Sport System GmbH, die im August 2005 in ROM-Sport GmbH umfirmiert wurde, ihre Geschäftstätigkeit ein. Die Liquidation der ROM-Sport GmbH wurde beschlossen. Dies ist deshalb erstaunlich, weil der Geschäftsführer der Hell-Sport System GmbH, Herr Werner Helleckes, noch im Juni 2005 das rege Interesse an dem Lizenzmodell und den darüber vertriebenen Sporttextilien anpries.

Der Verlust der Lizenzgebühr in Höhe von rund 12.000,- € stellt für viele Lizenznehmer den deutlich kleineren Schaden dar. Das finanzielle Hauptproblem ist oftmals die Existenz eines Leasingvertrags mit der Fa. Overlease / RCI Leasing. Die Lizenznehmer waren nämlich durch den Lizenzvertrag verpflichtet, einen Transporter eines vorgegebenen Herstellers abzunehmen. Die meisten Lizenznehmer schlossen deshalb mit RCI Leasing einen Leasingvertrag und verpflichteten sich, eine monatliche Leasingrate in Höhe von knapp 700,- € zu zahlen. Die Erwirtschaftung dieses Betrages ist den meisten Lizenznehmern nach Zusammenbruch des Lizenzsystems nur schwer oder gar nicht möglich. In dieser Situation ist ebenfalls dringend zu empfehlen, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren, da sich durchaus verschiedene Möglichkeiten abzeichnen, eine Lösung vom Vertrag herbeiführen zu können.

Bemerkenswert ist weiterhin, dass einige damalige Interessenten, bei denen es jedoch nicht zu einem Vertragsschluss kam, im November 2006 von einer Firma angeschrieben wurden, die ebenfalls Herrn Werner Helleckes oder der Helleckes-Unternehmensgruppe zuzuordnen ist. In dieser Email wurde damit geworben, dass das Lizenzmodell Final Kick einen überragenden Erfolg erzielt habe. Dieser Erfolg war jedenfalls für die über 50 Lizenznehmer, die ihre Lizenzgebühr entrichteten, nicht einmal ansatzweise feststellbar. Die Hell-Sport System GmbH, die von Herrn Werner Helleckes als Geschäftsführer vertreten wurde, konnte nämlich nur einen Bruchteil derjenigen Waren liefern, die von den Lizenznehmern und deren Kunden nach dem gültigen Katalog bzw. der aktuellen Artikelliste bestellt wurden.