Die Abrechnung der von uns erbrachten Dienstleistungen erfolgt auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) oder aufgrund individueller Honorarvereinbarung. Ab dem 01.07.2006 ist für die Beratung kein gesetzlicher Gebührensatz mehr vorgesehen. Die Abrechnung wird dann auf der Grundlage einer zwischen dem Mandanten und dem Rechtsanwalt zu treffenden Gebührenvereinbarung erfolgen.