Bei arbeitsrechtlichen Mandaten handelt es sich in der Regel um Kündigungsschutzprozesse. Die Rechtsanwälte Spoth Beyer Reidlingshöfer vertreten dabei sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Für Arbeitnehmer von besonderer Bedeutung ist hierbei, dass eine Kündigungsschutzklage nur innerhalb von drei Wochen nach dem Zugang der Kündigung erhoben werden kann. Sie kann darauf gestützt werden, dass die Kündigung sozial ungerechtfertigt ist oder die Kündigung aus anderen Gründen unwirksam ist.
Aufgrund der Vielzahl der möglichen Fallstricke ergibt es sich, dass für Arbeitgeber eine anwaltliche Beratung im Vorfeld einer Kündigung ratsam ist. Dies gilt sowohl für die endgültige Beendigung eines Arbeitsverhältnisses als auch für die sog. Änderungskündigung. Eine solche liegt vor, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigt und im Zusammenhang mit der Kündigung dessen Fortsetzung zu geänderten Arbeitsbedingungen anbietet.
Neben diesem traditionellen Tätigkeitsfeld umfasst die arbeitsrechtliche Tätigkeit auch die Beratung und außergerichtliche Vertretung bei weiteren Personalmaßnahmen wie Einstellungen und hier insbesondere die Erstellung und Gestaltung von Arbeitsverträgen sowie die Erarbeitung und Gestaltung von Betriebsvereinbarungen. In diesem Rahmen wird die Rechtsanwaltskanzlei Spoth Beyer Reidlingshöfer sowohl für Arbeitgeber als auch für Betriebsräte tätig.
Weitere Tätigkeitsgebiete im Zusammenhang mit dem Arbeitsrecht sind das Arbeitslosenförderungsrecht, das Sozialrecht, das Arbeitsschutzrecht und das Gesellschaftsrecht. Auch hier steht die Rechtsanwaltskanzlei Spoth Beyer Reidlingshöfer ihren Mandanten mit Rat und Tat zur Seite.
Arbeitsrechtliche Mandate werden in der Rechtsanwaltskanzlei Spoth Beyer Reidlingshöfer von Herrn Rechtsanwalt Jochen Beyer bearbeitet. Rechtsanwalt Beyer hat eine Fortbildung zum “Fachanwalt für Arbeitsrecht” absolviert.
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