Familienrecht

Aufgrund der in aller Regel sehr sensiblen Situation, in der sich Mandanten mit familienrechtlichen Problemen befinden, bedarf es eines besonderen Vertrauensverhältnisses zwischen Rechtsanwalt und Mandant, erfordert jedoch oftmals auch ein klares Wort des Anwalts als einer emotional nicht beteiligten Person. Insofern sind familienrechtliche Mandate meist sehr speziell.

Mandate im Familienrecht werden in der Rechtsanwaltskanzlei sowohl von Herrn Rechtsanwalt Beyer als auch von Herrn Rechtsanwalt Spoth, selbst geschiedener Vater, bearbeitet.

Das Haupttätigkeitsfeld im Familienrecht ist sicherlich die Ehescheidung. Hieran schließen sich jedoch Fragen des Unterhalts, des Zugewinnausgleichs, der Nutzung der ehelichen Wohnung und, wenn Kinder vorhanden sind, der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts an. Erforderliche Unterlagen für einen Scheidungsantrag sind die Heiratsurkunde und – falls Kinder vorhanden sind – deren Geburtsurkunden. Diese Unterlagen sind von dem Mandanten zur Verfügung zu stellen.

Bei Umgangsrechtsstreitigkeiten ist es langfristig im Interesse aller Beteiligten, insbesondere der Kinder, eine einvernehmliche Lösung zu erreichen. Dies stellt in der emotional oftmals sehr aufgeladenen Situation der Mandanten meist die größte Hürde dar.

Neben den rein familienrechtlichen Fragestellungen ergeben sich oftmals auch Bezüge insbesondere zum Erbrecht, wenn sich Ehepartner gemeinsam bedacht haben. Auch hier sollten entsprechende Dokumente von Mandanten zum Termin mitgebracht werden. Zu nennen sind des Weiteren Gewaltschutzverfahren und Abstammungsverfahren wie Vaterschaftsk