Jagdrecht

Zu dem jagdrechtlichen Betätigungsfeld der Rechtsanwaltskanzlei Spoth Beyer Reidlingshöfer gehören einerseits Fallgestaltungen im Rahmen der Jagdausübung und andererseits Streitfälle im Zusammenhang mit der Nutzung des Jagdrechts als Teil des Eigentums an einem Grundstück.

Als Problemfeld innerhalb der Jagdausübung kommt zunächst die Behandlung von Jagdunfällen in Betracht. In diesen Themenkomplex fallen etwa Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung oder Tötung eines Menschen. Des Weiteren können Verkehrsunfälle aufgrund von über die Straße wechselndem Wild Schadensersatzansprüche begründen. Aber auch Probleme bei dem Kauf von Jagdeinrichtungen oder bei An- oder Verkauf gebrauchter Waffen gehören in diesem Bereich.

Neben diesen zivilrechtlichen Fragestellungen gehören zu Fallgestaltungen im Rahmen der Jagdausübung vor allem ordnungsrechtliche Streitfälle mit der unteren Jagdbehörde, z.B. im Zusammenhang mit Fütterungsverboten oder Schonzeitvergehen. Ebenfalls hierunter gezählt werden können Fälle aus dem Waffenrecht.

Typische Probleme im Zusammenhang mit dem Jagdrecht als Teil des Eigentums an einem Grundstück sind vor allem Streitfälle über die Jagdpacht und die Abwicklung von Wildschäden.

Jagdrechtliche Fälle werden in der Rechtsanwaltskanzlei Spoth Beyer Reidlingshöfer von Herrn Rechtsanwalt Philipp Spoth bearbeitet. Rechtsanwalt Spoth ist selbst Jäger und neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ehrenamtlich als Geschäftsführer der Kreisjägerschaft Rhein-Sieg tätig. Des Weiteren ist er Dozent für das Jagdrecht im Rahmen der Jungjägerausbildung der Kreisjägerschaft Rhein-Sieg.