Seit dem 1. Februar 2009 gilt der neue Bußgeldkatalog. Der Gesetzgeber hat den Bußgeldrahmen für die Ahndung von einzelnen Verkehrsverstößen drastisch angehoben. Vor allem zur „Staatskasse“ gebeten werden demnach Raser, Drängler, alkoholisierte Fahrer und solche, Fahrzeugführer die gegen die Verkehrsregeln wiederholt verstoßen.
Die wichtigsten Änderungen finden Sie hier im Überblick (Quelle Verkehrsministerium):
- Das Bußgeld für unangepasste Geschwindigkeit wird von 50 € auf 100 € angehoben
- ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot kostet statt 40 € jetzt 80 €
- für Fehlverhalten auf der Autobahn, wie z.B. Wenden, Rückwärtsfahren oder Vorfahrtsverletzungen beträgt der Bußgeldrahmen statt 40-150 € jetzt 70-200 €
- bei zu geringem Abstand liegt das Bußgeld jetzt, gestaffelt nach Geschwindigkeit und Abstand, zwischen 75 und 400 € statt wie bisher zwischen 40 und 250 €
- die Missachtung des Tempolimits innerorts wird, je nach Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung, mit einem Bußgeld zwischen 80 und 760 € geahndet, anstatt der bisherigen 50 bis 425 € (ab 16 km/h bei Lkw und Bussen und ab 21 km/h bei Pkw)
- Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde der Bußgeldrahmen für Geschwindigkeitsüberschreitungen von 40 bis 375 € auf 70 bis 600 € angehoben (ab 16 km/h bei Lkw und Bussen und ab 21 km/h bei Pkw)
- Wer auf schwache Verkehrsteilnehmer keine Rücksicht nimmt, wird jetzt mit 80 € anstatt der bisherigen 60 € zur Kasse gebeten
- Das Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen wird seit Anfang Februar mit 80 € gegenüber den früheren 50 € geahndet
- Fehlerhaftes Verhalten an Bahnübergängen kann ab sofort ein Bußgeld zwischen 80 und 700 € nach sich ziehen; der bisherige Bußgeldrahmen belief sich auf 50 bis 450 €
- Für gefährliche Überholmanöver haben sich die Bußgeldsätze auf 80 bis 250 € verdoppelt
- Wer die Vorfahrt anderer Verkehrsteilnehmer missachtet wird zukünftig mit 100 anstatt der vorherigen 50 € zur Kasse gebeten
- Auch die Bußgelder für Drogen- oder Alkoholfahrten haben sich auf 500 € (erster Verstoß), 1000 € (zweiter Verstoß) und 1500 € (dritter Verstoß) gegenüber den vorher geltenden Sätzen verdoppelt
- Fahranfänger, die die Null-Promille-Grenze nicht einhalten werden mit einem Bußgeld von 250 € anstatt der bisherigen 125 € bestraft
- Der Bußgeldrahmen für die Missachtung einer roten Ampel wurde von 50 bis 200 € auf 90 bis 360 € angehoben
- Das Bußgeld für die Durchführung illegaler Kfz-Rennen wurde von 200 € für den Veranstalter und 150 € für Teilnehmer auf 500 € bzw. 400 € erhöht
- Wer mit einem nicht verkehrssicheren Kfz im Straßenverkehr erwischt wird, muss ab jetzt mit einem Bußgeld zwischen 80 und 270 € anstatt der bisher geltenden 50 bis 150 € rechnen
- Das Überladen von Lkw um mehr als fünf Prozent bzw. von Pkw um mehr als 20 Prozent wurde bisher mit einem Bußgeld von 50 bis 200 € für den Fahrzeugführer eines Lkw und 75 bis 225 für den Halter eines Lkw bestraft; bei einem Pkw betrug der Bußgeldrahmen 50 bis 125 €; diese Sätze wurden auf 80 bis 380 € (Fahrzeugführer Lkw), 140 bis 425 (Fahrzeughalter Lkw) und 95 bis 235 (Pkw) angehoben
- Ein Verstoß gegen das Sonntagsfahrverbot für Lkw wird zukünftig nicht mehr mit 40 € (Fahrer) bzw. 200 € (Halter), sondern mit 75 € (Fahrer) und 380 € (Halter) geahndet