Fehlendes Rotwild als Mangel

Ein in Bayern liegendes Jagdrevier ist kein Hochwildrevier, wenn dort kein Rotwild als Standwild vorkommt. Dem Jagdpächter, der ein solches Revier als Hochwildrevier gepachtet hat, steht daher das Recht zu, die Jagdpacht zu mindern, so der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 21.02.2008 (Aktenzeichen III ZR 200/07). Demgegenüber kann allerdings der Verpächter nicht verlangen, dass die Pachtdauer auf die bei Niederwildrevieren übliche Zeit verkürzt wird, denn das Risiko der Mangelhaftigkeit der Pachtsache liege beim Verpächter. Diese gesetzliche Risikoverteilung würde unterlaufen, billigte man dem Verpächter ein Recht zu, eine Anpassung der Pachtdauer zu verlangen, so die Richter.