Transmortale Vollmacht – keine Berechtigung zur Kontoauflösung

In dem Verfahren des BGH mit dem Aktenzeichen XI ZR 191/08 stritten die Parteien über die Auszahlung von Kontobeträgen. Kläger war der Sohn des Kontoinhabers, der von diesem zu seinem Alleinerben eingesetzt worden war. Beklagte war die kontoführende Bank.

Zu dem Streit war es gekommen, weil die Beklagte das Konto nach dem Tod des Inhabers auf dessen Ehefrau umgeschrieben hatte.  Die Frau hatte hierfür eine auch über den Tod hinaus geltende Vollmacht ihres Ehemannes vorgelegt.

Diese berechtige die Ehefrau jedoch nicht zu einer Umschreibung des Konto auf ihren Namen und damit zu einem Gläubigerwechsel, entschieden die Richter jetzt. Denn mit dem Erbfall werde der Bevollmächtigte zur Vertrauensperson des Erben und habe daher alle Handlungen zu unterlassen, die den schutzwürdigen Belangen des Erben zuwiderlaufen. Die Umschreibung des Kontos war somit unwirksam und die bank zur Auszahlung an den Kläger verpflichtet, so das Gericht.