Beweislastverteilung bei Verkehrsunfall mit einem Kind

Mit seinem Urteil vom 30.06.2009 hat der BGH erstmals zu der Frage der Beweislastverteilung bei einem Verkehrsunfall mit einem Kind Stellung genommen und diese zugunsten der Kinder entschieden (Aktenzeichen: VI ZR 310/08).

In dem zugrunde liegenden Verfahren hatte ein achtjähriges Kind mit seinem Fahrrad den PKW des Klägers beschädigt. Ob der Wagen ordnungsgemäß abgestellt war, blieb zwischen den Parteien streitig.

Mit seiner Entscheidung wies das Gericht die Schadensersatzklage des Autofahrers ab. Der Kläger habe nicht ausreichend dargelegt und unter Beweis gestellt, dass die Beklagte mit der Verkehrssituation nicht überfordert gewesen sei. Dies sei aber erforderlich, da nach § 828 II BGB grundsätzlich davon auszugehen sei, dass ein Kind von acht Jahren für den von ihm verursachten Schaden nicht verantwortlich sei. Beanspruche der Kläger von diesem Grundsatz eine Ausnahme, obliege ihm hierfür die Beweislast, so das Gericht.